HeLi NET wird von Grund auf saniert

Insolvenz in Eigenverwaltung beim Amtsgericht beantragt

Die HeLi NET Telekommunikation GmbH & Co. KG aus Hamm hat am 1. Februar beim Amtsgericht Dortmund ein Verfahren der Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt. Das Gemeinschaftsunternehmen mehrerer Stadtwerke kann seinen Zahlungsverpflichtungen weiter nachkommen. Das Verfahren dient allein dazu, den Betrieb auch auf Dauer finanziell solide abzusichern. Für Kunden und Lieferanten ändert sich mit der Restrukturierung nichts.

Anders als in einer Regelinsolvenz bleibt während einer Insolvenz in Eigenverwaltung die bisherige Geschäftsführung an der Spitze des Unternehmens und der Betrieb läuft in vollem Umfang weiter. Der Geschäftsführer Dr. Thomas Vollert soll auch weiterhin die HeLi NET leiten. Die HeLi NET Telekommunikation GmbH & Co. KG ist das gemeinsame Telekommunikationsunternehmen der Stadtwerke Hamm, der Gemeinschaftsstadtwerke (GSW) Kamen, Bönen und Bergkamen sowie der jeweiligen Stadtwerke Ahlen und Soest. Zu ihren wichtigsten Aufgaben zählt der laufende, bisher schon sehr erfolgreiche Breitbandausbau von Telekommunikationsnetzen in der Region mittels Glasfasertechnologie (FTTH, Fiber To The Home). Der Jahresumsatz belief sich 2021 auf etwa 17 Millionen Euro, die Bilanzsumme auf 7,2 Millionen Euro. Laufende Ausbauprojekte werden teilweise durch öffentliche Mittel gefördert. Viele Kunden konnten bereits mit modernen Diensten – meist auf Glasfaserbasis – versorgt werden.

Die Insolvenz in Eigenverwaltung soll eine drohende Zahlungsunfähigkeit abwenden, solange dafür noch Zeit ist und ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Der Geschäftsbetrieb geht indes in vollem Umfang weiter. Der Ausbau der Netze wird auch zukünftig für unterversorgte Gebiete vorangetrieben.

Die Verluste der HeLi NET sind wegen ihres wichtigen Auftrags des Breitbandausbaus stets durch Zuschüsse der Gesellschafter ausgeglichen worden. Im Jahr 2019 lagen sie bei 750.000, 2020 bei 930.000 und 2021 bei 1,5 Millionen Euro. Die Gesellschafter Stadtwerke Hamm und Gemeinschaftsstadtwerke (GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen sind zwar bereit, die Gesellschaft – notfalls auch defizitär – für die Dauer der Neuausrichtung fortzuführen und die notwendige Finanzierung sicherzustellen. Sie können aber nicht auf Dauer die Verlustanteile der ausscheidenden Gesellschafter übernehmen.

Das Instrument der Insolvenz in Eigenverwaltung zielt grundsätzlich auf den Erhalt und die langfristige Fortführung von Unternehmen, nicht auf deren Abwicklung. Das Verfahren sieht deshalb auch keinen Insolvenzverwalter vor. Stattdessen bleibt die Geschäftsführung im Amt, muss allerdings durch einen Sanierungsexperten unterstützt werden. HeLi Net hat deswegen den Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. Yorck Tilman Streitbörger von der überregionalen Kanzlei Streitbörger PartGmbH aus Bielefeld zum Generalbevollmächtigten bestellt. Dieser steuert als „Sanierungsgeschäftsführer“ das Verfahren und steht während dessen Dauer der Geschäftsführung auch im Management zur Seite. Streitbörger hat mehr als 15 Jahre Erfahrung mit Insolvenzverfahren und in den Jahren 2020/2021 die Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH saniert.

Der Generalbevollmächtigte hat in seinem Antrag auf Eröffnung des Verfahrens beim Amtsgericht Dortmund angeregt, den Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger von der Anwalts- und Insolvenzverwalterkanzlei White&Case aus Dortmund zum vorläufigen Sachwalter zu bestellen. Der Sachwalter schützt im Verfahren der Insolvenz in Eigenverwaltung die Interessen der Gläubiger.

Ein Insolvenzplan ist in Arbeit. Die Sanierung soll die Verluste deutlich reduzieren. Dafür wird notwendig sein, Arbeitsplätze abzubauen, um zu einem branchenüblichen, wettbewerbsfähigen Personalstand zu gelangen. Bisher hat das Unternehmen im Jahresdurchschnitt 95 Arbeitnehmer beschäftigt. Die Geschäftsführung, der Generalbevollmächtigte und der Sachwalter werden mit den Gläubigern verhandeln, sowie mit dem Betriebsrat über den Arbeitsplatzabbau mit einem Sozialplan.

Wesentliche Schulden hat das Unternehmen bisher nicht. Sie werden erst im Laufe des Verfahrens entstehen: durch das von der Arbeitsagentur verauslagte und dann zurückzuzahlende Insolvenzgeld und durch die Kosten von Personalmaßnahmen.

Nach erfolgreicher Umsetzung des Sanierungsplans soll die bisherige Geschäftsführung das Unternehmen wieder eigenständig führen.

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