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Nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) haben wir Ihnen gegenüber eine Informationspflicht, welche die folgenden Hinweise beinhaltet:
Der Kunde kann bei einem Streit, ob Helinet ihre Pflichten gegenüber dem Kunden in den in § 47a Abs. 1 TKG genannten Fällen nachgekommen ist, bei der Bundesnetzagentur ein Schlichtungsverfahren einleiten.
Das Nähere regelt die jeweils aktuell gültige Schlichtungsordnung der Bundesnetzagentur. Das Schlichtungsverfahren erfolgt nur auf Kundenantrag und hindert keine Seite unabhängig von dem Schlichtungsverfahren seine Rechte gleichzeitig anderweitig, insbesondere gerichtlich geltend zu machen.
Die gerichtliche Geltendmachung kann die Unzulässigkeit bzw. Beendigung einer Schlichtung begründen.
Soweit der Vertrag online abgeschlossen wurde und der Kunde Verbraucher ist, steht ihm für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen auch die Plattform zur Online-Streitbeilegung der EU-Kommission (OS-Plattform) zur Verfügung. Diese Plattform ist im Internet unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.
Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation
Bundesnetzagentur
Postfach 8001
53105 Bonn
Fax: 030 22480-518
Weitere Informationen: www.bundesnetzagentur.de